Öffentlichkeit und Privatheit

Organizer(s)
DFG-Graduiertenkolleg 1288 „Freunde, Gönner, Getreue“, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Location
Freiburg
Country
Germany
From - Until
09.11.2007 - 11.11.2007
Conf. Website
By
Judith Gurr, Universität Freiburg; Laura Polexe, Universität Freiburg

Im Rahmen seines Forschungsprogramms organisierte das DFG-Graduiertenkolleg 1288 „Freunde, Gönner, Getreue“ der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau vom 9.-11. November 2007 eine Tagung zum Thema Öffentlichkeit und Privatheit. Die Tagung wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt und fand im Studienhaus Wiesneck bei Freiburg statt. Die beiden Kategorien Öffentlichkeit und Privatheit sind eng mit dem Thema des Graduiertenkollegs – Freundschaft und Patronage – verknüpft, das unter anderem die Frage stellt nach Werten und Normen im historischen Wandel und kulturellen Vergleich, die konstitutiv für Freundschaft sind. In diesem Kontext fällt auf, dass die Politisierung privater Moral und privater Meinungen ab dem 18. Jahrhundert zusammenfällt mit einer Entpolitisierung der Freundschaft, die nun sentimentalisiert wird und mit einer dezidierten Kritik an herkömmlichen Patronagestrukturen, die nun als Korruption erscheinen. Was hier deutlich wird ist, dass öffentlich und privat selten neutrale Begriffe sind, sondern eher politisch oder anderweitig aufgeladene Kampfbegriffe, ob man nun für den Schutz der Privatsphäre kämpft oder aber für die Trennung von Amt und privaten Interessen.

In seinem einleitenden Vortrag stimmte WOLFGANG ESSBACH (Freiburg) die Teilnehmer der Tagung auf die zu behandelnde Thematik ein. ‚Öffentlich’ und ‚privat’ bezeichnete er als Kategorien, die dem Verdacht der Hybridität ausgesetzt seien und keine begriffliche Klarheit aufweisen. Aus diesem Grund konzentrierte er sich in seinen Ausführungen nicht auf tradierte Definitionen, sondern näherte sich dem Problem der Sphärentrennung von der Peripherie, indem er vier Beispiele präsentierte. Das erste Spotlight richtete er auf die aktuelle Debatte über die Kinderbetreuung in Deutschland. Hier werden die Begriffe ‚öffentlich’ und ‚privat’ vermieden und stattdessen von ‚sozialem’ und ‚häuslichem Lernen’ gesprochen. Somit erscheint, argumentierte Essbach, das Private als abgegrenzter Raum der Familie und schon der verwendete Begriff der ‚häuslichen Erziehung’ verweist auf die architektonische Dimension des Privaten. Durch eine bestimmte Architektur entstehen blickgeschützte Räume mit bestimmten Normen (z.B. Betretungsregeln), die in ihrer Privatheit nach ihrem Grad der Intimität abgestuft werden können. Als Zwischenzone von Privatheit und Öffentlichkeit bildet die Türschwelle eine sensible Zone. Inwiefern sich Personen Zugang oder Einblick in die entsprechenden Räume gewähren, könne als Parameter von Freundschaft gewertet werden. Eßbach wies außerdem darauf hin, dass sich mit zunehmender Urbanisierung ein gesteigertes Interesse an der Abgrenzung des privaten Raumes beobachten ließe. Eßbachs zweites Beispiel beschäftigte sich mit der Trennung bzw. Wechselbeziehung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. So würden privatrechtliche Regelungen in öffentliche Rechtsnormen überliefert und umgekehrt Absprachen in der Familie vertragsrechtlicher Charakter zugeschrieben. Am nachhaltigsten erwies sich Eßbachs drittes Beispiel des evangelischen Pfarrhauses, das im Verlauf der Tagung immer wieder aufgegriffen wurde. Eine strikte Sphärentrennung kann es hier nicht geben, dient das Haus doch analog zu der im evangelischen Amtsverständnis verankerten Untrennbarkeit von Amt und Person sowohl öffentlichen als auch privaten Zwecken. In seinem letzten Beispiel befasste sich Eßbach mit der Internetplattform „studi-vz“ und setzte diese in Vergleich zu traditionellen Formen der Veröffentlichung von Privatem wie beispielsweise Zeitungsanzeigen oder Romane. Am Beispiel „studi-vz“ lässt sich zeigen, wie sich das Interesse der Öffentlichkeit am Privaten gewandelt hat und eine Sphärentrennung im Zeitalter des Internets neu definiert werden müsste.

In der Mittelalter-Sektion nahm KLAUS OSCHEMA (Heidelberg/Bern) das Spannungsfeld von „Privatheit und Öffentlichkeit“ am Hof der Burgunderherzöge des 15. Jahrhunderts in den Blick. Er unterteilte seine Ausführungen in zwei Bereiche: in die Konstruktion von öffentlichen und privaten Räumen am herzoglichen Hof, die sowohl Kontrolle als auch Geheimhaltung zuließen, und in die Inszenierung der Durchlässigkeit des höfischen Raumes zur Stadt als Zugeständnis und Möglichkeit der Repräsentation fürstlicher Macht. Den Aspekt der Schaffung und Kontrolle des öffentlichen Raumes innerhalb der höfischen Gesellschaft belegte Oschema mittels der ordonnances de l’hôtel bzw. den Restriktionsordinanzen Philipps des Guten aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Untergebene wie Herren des Hofes waren an bestimmte Verordnungen, beispielsweise zum gemeinsamen Speisen, gebunden; Missachtung dieser wurde geahndet. Ebenso verhielt es sich mit den sogenannten „corrections“ am Ordenskapitel des Goldenen Vlies in Brügge, in denen das Fehlverhalten der ritterlichen Mitglieder des Ordens - einer nach Außen hin abgeschotteten Teilöffentlichkeit – öffentlich getadelt wurden. Im Bereich der gestischen Dimension des Handelns, dem Ausdruck von Emotionalität, wurde je nach Ziel und Wirkung auf Privatheit und Öffentlichkeit geachtet, so Oschema. Sein Quellendokument, die Schilderung Georges Chastellains von der Flucht des Dauphin Ludwig (XI.), belegt, dass authentische Emotionalität im Sinne einer intimen Gefühlsäußerung (hier der Tränenfluss), die als Zeichen der Schwäche ausgelegt werden konnte, der strikten Pflicht und Sorge um Geheimhaltung unterworfen war. Hingegen konnte der statthafte Ausdruck von Gefühlen als Zeichen der Freude und Reaktion auf bewegende Momente öffentlich inszeniert werden.

Wie sich patrizische Geschlechtergesellschaften einen Raum der Privatheit und Abgeschiedenheit innerhalb der spätmittelalterlichen Stadt schufen, beleuchtete CHRISTOPHER SCHMIDBERGER (Freiburg) in seinem Vortrag zu Trinkstuben im 16. Jahrhundert. Er betonte, dass die heute gängige Vorstellung einer klaren Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre der mittelalterlichen Gesellschaft nicht in gleicher Weise bekannt war. „Privat“ als Begriff und im Sinne des besonderen, abgesonderten Raumes setzte sich erst Mitte des 16. Jahrhundert durch. Eine vergleichbare Sphärentrennung drückte sich vielmehr in der Zugehörigkeit bzw. Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen und Stände aus. Einerseits schufen sich patrizische Geschlechter mit den Trinkstuben innerhalb einer Stadt Intimräume und Rückzugsmöglichkeiten im Kreise der Ihren. Aufnahme und Verhalten innerhalb der Trinkstubengemeinschaft waren klar reglementiert. Dennoch wurde der Aspekt der Repräsentation nach Außen keinesfalls missachtet: Zum einen wurden Stubenhäuser in repräsentativer Lage innerhalb einer Stadt gewählt, dienten somit als Ort der symbolischen Kommunikation mit der Außenwelt und als Ausgangspunkt für das öffentliche Leben. Zum anderen inszenierten sich die Geschlechtergesellschaften als Führungseliten der Städte, beispielsweise im Tragen einheitlicher Kleidung und in der Organisation von Feierlichkeiten in der Stadt. Im anschließenden Kommentar hob MICHIEL DECALUWÈ (Freiburg) hervor, dass die Trennung von Privatheit und Öffentlichkeit sowie die Inszenierung von Herrschaft, Macht und Status der politischen Eliten der spätmittelalterlichen Gesellschaft nur vor einem Publikum, meist der städtischen Bevölkerung, funktionieren konnten.

In der Sektion zur Neuzeit analysierte CHRISTIAN KÜHNER (Freiburg) die Dimensionen von Öffentlichkeit, Privatheit und Emotionalität am Beispiel der französischen höfischen Gesellschaft des 17. Jahrhunderts. Die Unterschiede in der Wertigkeit von privatem und öffentlichem Raum machte Kühner durch eine vergleichende Darstellung der höfischen Gesellschaft des 17. mit der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts anschaulich. So war das Schlafzimmer – heute Inbegriff der Intimität – in der höfischen Gesellschaft wichtiger Raum der herrschaftlichen Repräsentation: Das tägliche lever und coucher des Königs vollzog sich öffentlich, im Beisein der adligen Mitglieder des Hofes sowie auswärtiger Besucher. Die ständige Präsenz von Bediensteten führte außerdem dazu, dass es in Schlössern und Herrscherhäusern keine feste Sphäre des Privaten gab, was zur permanenten gesellschaftlichen Repräsentation des Adligen sogar im eigenen Haus führte. Eine zeitliche Trennung – wie die heute viel beschworene Trennung des Alltags in Arbeit und Freizeit – kannte die höfische Gesellschaft ebenso wenig. Vertraulichkeiten und Geheimnisse, die zwischen Mitgliedern des Hofes ausgetauscht wurden, galten nicht als persönliche, private Informationen. Kühner betonte zudem den fehlenden Zusammenhang zwischen emotionalem und privatem Diskurs: die streng gehüteten Familienbücher enthielten keine Gefühlsäußerungen, persönliche Briefwechsel, Memoiren und Autobiographien waren dagegen oft bereits im Moment des Verfassens für die Veröffentlichung angelegt. Kühner resümierte, dass eine Einteilung der höfischen Gesellschaft in Kategorien von Öffentlichkeit und Privatheit nicht stimmig wäre, wollte daraus aber nicht folgern, dass alle Diskurse und Handlungen der höfischen Gesellschaft als öffentlich angesehen sein müssten. Schließlich ließe sich in der städtischen Gesellschaft des 17. Jahrhunderts bereits eine beginnende Sphärentrennung zwischen öffentlich und privat erkennen. In seinem Kommentar plädierte WOLFGANG REINHARD (Freiburg) dafür, von einer gestuften Privatheit in den Herrscherhäusern zu sprechen: in räumlicher Hinsicht durch die Trennung der Herrscherhäuser in Dienstresidenzen und private Wohnsitze; in zeitlicher Hinsicht, da zwischen dem weitgehend öffentlich repräsentativen Monarchen des 17. Jahrhundert und dem des 18. Jahrhunderts, der sich mehr Privaträume gestattete, unterschieden werden muss.

Für die literaturwissenschaftlichen Sektion wählten CATRIN KERSTEN (Freiburg / Siegen) und CAROLINE KRÜGER (Freiburg) Max Frischs biographisch inspirierte Erzählung „Montauk“ und damit einen Text, der zwischen realen Bezügen und deren Fiktionalisierung changiert, als Ausgangs- und Anwendungspunkt für einige systematische Überlegungen zur Transgression vom Privaten zum Öffentlichen im Feld der Literatur. Die Problematik von Öffentlichkeit und Privatheit ist entsprechend im Dreiecksverhältnis Autor – Text – Leser angesiedelt. Zur genaueren Bestimmung dieses Verhältnisses wurde ergänzend Gérard Genettes analysierender Begriff des Paratextes herangezogen, ein den Basistext (Haupttext) begleitender, ergänzender oder kommentierender Text – eine Widmung, ein Motto usw. –, dessen funktionaler Charakter darin liegt, den Deutungsrahmen des Lesers festzulegen und Spekulationen zu kontrollieren, d.h. eine Rezeption in Sinne des Autors zu befördern. Auch in der Erzählung „Montauk“ lenkt ein Motto den Blick des Lesers – Frisch zitiert das Vorwort Montaignes zu dessen „Essais“. Seiner Wirkung nach suggeriert der darin zum Ausdruck gebrachte Anspruch Montaignes nach rückhaltloser Selbstanalyse auch Frischs Lesern eine entsprechende Authentizität des Textes. Diesen Eindruck vermag Frisch noch zu verstärken, indem er in seine Erzählung entsprechende Epitexte einflicht, wie z. B. Auszüge aus Interviews, Notizen oder Tagebucheinträge. Auf andere biographisch orientierte Texte übertragbar kamen in einem Fazit folgende Überlegungen zur Sprache: der publizierte Text als performativer Akt und Ausdruck der Machtposition des Autors gegenüber den Beschriebenen, die sich darin manifestiert, dass der Autor sich selbst die Entscheidungshoheit darüber zuschreibt, was privat bleibt und was öffentlich gemacht wird.

In der Sektion Politikwissenschaft sprach JUDITH GURR (Freiburg) über das Phänomen der Privatisierung bzw. Entpolitisierung des Politischen. Gurr zeigte – in Anlehnung an Manfred G. Schmidt – drei Möglichkeiten auf, Öffentlichkeiten zu definieren. Diese seien zum einen

Öffentlichkeit als allgemeiner Kommunikationsbereich, zum zweiten Öffentlichkeit als Publizität und zum dritten Öffentlichkeit als Publikum. Bei der Frage nach den Grenzziehungen und Grenzverschiebungen im Spannungsverhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit argumentierte sie anhand der Thesen von Aristoteles, Jürgen Habermas und Hannah Arendt. Gurr stellte die Frage, ob es in der Politik eine funktionelle Trennung zwischen privat und öffentlich geben kann und wenn ja, wie diese zu realisieren sei. Das gegenwärtig praktizierte Modell sei das einer, wie sie es nannte, Entpolitisierung bzw. Privatisierung des Politischen einerseits, gekoppelt an einer Personalisierung der Politik bzw. bewussten Instrumentalisierung des Privaten seitens der Politiker andererseits. Was - auch in den Nachrichten und in der Tagespresse - zu beobachten ist, ist der Siegeszug des Privaten in der

Öffentlichkeit, der eindeutig mit einer Emotionalisierung der Politik einhergeht. Ob dies zu einem Verfall des öffentlichen Lebens führe oder nicht, und ob man deswegen sogar von einer "Mediokratie" sprechen kann, wurde von den Tagungsteilnehmern in der anschließenden Diskussion aufgegriffen und diskutiert.

Im zweiten Vortrag des Panels beschäftigte sich FRANK BÖSCH (Gießen) mit folgenden Fragen: Welche Folgen haben Veränderungen der Medienstruktur für das Verhältnis von privat und öffentlich? Welche Verhaltensnormen werden kreiert bzw. verhandelt? Wie verändert sich politische Kommunikation? Welche Bereiche des Privatlebens gelten als politisch relevant? Er vertrat die These, dass die Enthüllung des Privatlebens nicht permanent zunimmt, sondern dass sich durch die zunehmende Medialisierung vielmehr eine wellenartige Verschiebung des Verhältnisses von privat und öffentlich vollzieht. Öffentlich definierte er hierbei als allgemein zugänglichen Kommunikationsraum, der sich wiederum in Medien-, Versammlungs- und Encounteröffentlichkeit unterscheiden lässt. Drei Grenzverschiebungen lassen sich im Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit feststellen – wobei Bösch seine Ausführungen am Beispiel von Großbritannien und Deutschland exemplifizierte: Zum ersten die Veröffentlichung des Privaten um 1900. Die 1880er-Jahre markieren in Westeuropa die Geburtsstunde der Massenpresse und gehen einher mit einer Phase der Politisierung: Von nun an wurden auch Ehebrüche von Politikern öffentlich dokumentiert. Weniger jedoch die Massenpresse, sondern zunächst vielmehr die parteipolitische Presse führte in dieser Zeit zu einer scharfen Polarisierung in der Politik. Auf die zunehmende Enthüllung ihres Privatlebens reagierten die politischen Eliten nicht selten mit der Öffnung desselben – so zum Beispiel Bülow, der zum „Medienkanzler“ avancierte. Zum zweiten die Zeit zwischen 1914 und den 1960er-Jahren, in der die Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre angesichts des nationalen Konsenses in der Kriegszeit sowie dem Streben in der Nachkriegszeit, die Demokratie zu festigen, wieder schärfer wurde. Und drittens eine Phase seit 1960, als ein neuartiger Visualisierungsschub des Privatleben von Politikern wieder stärker öffnete (zum Beispiel der Profumo-Skandal 1963 in Großbritannien). In seinem Fazit kritisierte Bösch die Auffassung von einer gradlinig fortschreitenden Veröffentlichung des Privaten bis in die Gegenwart und betonte hingegen den wellenartigen Prozess der Grenzverschiebung im Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit sowie den nationalspezifischen Umgang mit der Privatheit öffentlicher Personen, der auf Unterschiede in der politischen Kultur des jeweiligen Landes zurückzuführen sei.

In seinem abschließenden Vortrag bettete RONALD G. ASCH (Freiburg) das Tagungsthema in das Rahmenthema des Graduiertenkollegs, Freundschaft und Patronage, ein. Erstens regte er an, dass eine stärkere Besinnung auf eine diachrone Perspektive gewinnbringend sein könnte. Er argumentierte, dass Öffentlichkeit im 18. Jahrhundert eine neue Wertigkeit annehme und in dieser Epoche auch die Kritik an Patronage und Nepotismus deutlich zunahm, was jedoch nicht bedeute, dass anschließend solche Phänomene verschwanden, sondern nur, dass man sich nicht mehr so offen zu ihnen bekennen konnte, jedenfalls nicht in Europa. Zweitens ging er auf die Bedeutung des Geheimnisses als Gegensatz zum Öffentlichen ein. Seit dem 18. Jahrhundert wurde das Sich-Offenbaren gegenüber dem Freund zum wichtigen Fundament einer engen Freundschaft, denn das gemeinsame Geheimnis verbindet in ganz besonderer Weise. In diesem Zusammenhang sprach er auch das Phänomen der in der Gegenwart zu beobachtenden Neigung zur Selbstoffenbarung auch gegenüber Fremden oder in der virtuellen Welt des Internets an.

Das spannungsreiche Verhältnis von Amt und Person erwies sich als zentraler Punkt der Tagung. Es findet sich beim Pastor ebenso wie beim Herzog von Burgund oder beim modernen Politiker wieder. Außerdem wurde deutlich, dass generell die Frage zu stellen ist, ob die Unterscheidung zwischen öffentlich und privat gleichermaßen für alle historischen Epochen sinnvoll ist. Während der Tagung wurde auch diskutiert, ob es Elemente oder Strukturen gibt, die Freundschaft und Patronage fördern oder verhindern können, und welche Rolle dabei Öffentlichkeit und Privatheit spielen – ist doch die Vorstellung einer privaten, machtfreien Freundschaft für die heutige Gesellschaft prägend.

Konferenzübersicht:

Öffentlichkeit und Privatheit

Wolfgang Essbach (Freiburg): Zeigen oder Verbergen. Probleme der Sphärentrennung
Klaus Oschema (Heidelberg/Bern): Geheimnis und Kontrolle – Privatheit und Öffentlichkeit am Hof der Burgunderherzöge (15. Jahrhundert)
Christopher Schmidberger (Freiburg): Privatheit und Öffentlichkeit in der spätmittelalterlichen Stadt. Das Selbstverständnis patrizischer Geschlechtergesellschaften
Christian Kühner (Freiburg): Öffentlichkeit, Privatheit und Emotionalität in der höfischen Gesellschaft
Catrin Kersten (Freiburg/Siegen) / Caroline Krüger (Freiburg): „Meine Fehler wird man hier finden.“ Literatur zwischen Öffentlichkeit und Privatheit
Judith Gurr (Freiburg): Politisierung des Privaten – Privatisierung des Politischen
Frank Bösch (Gießen): Öffentliche Privatheit in der Politik des 20. Jahrhunderts
Zusammenfassung von Ronald G. Asch (Freiburg)


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